Donnerstag, 7. Januar 2021

Paragraphen-Reiterei...

 Wie leben wir mit den neuen Bestimmungen? 

Am 31.12. wurden die Seiten zum Ablegen der Online-Prüfung und zur Registrierung freigeschaltet. Ich habe mich gleich in der Früh dran gemacht das zu erledigen. Die Befürchtung dass die Server der Austrocontrol zusammenbrechen würden oder dass es zu Software-Pannen kommen würde war unbegründet, alles hat funktioniert. 

Bei der Online-Prüfung sind teilweise Fragen gekommen die nicht im Online-Training vorgekommen sind. Bei nicht allen habe ich gewusst was ich antworten soll. Ein bisserl raten, und man muss ja nicht 100% richtig haben. Schade dass man nicht erfährt welche Fragen man falsch beantwortet hat, nicht einmal wie viele Antworten richtig und wie viele falsch waren. 

Jetzt bin ich also (staatlich?) geprüfter Drohnenpilot 😉

Und noch ein Knalleffekt: In letzter Minute wurde eine Ausnahme beschlossen:
Auf Modellflugplätzen braucht man heuer noch keine Prüfung

Macht nichts, was man hat das hat man. Außerdem will ich ja nicht nur am Flugplatz fliegen. 

Die Registrierung ersparen wir uns aber nicht. 

Bei der Registrierung ist mir ein Hoppala passiert: Man muss ein Password anlegen mit dem man später die Registrierungsbestätigung downloaden kann. Dass die so geheim ist? Na gut. Passwort wählen, zur Kontrolle noch einmal eingeben - ungültig, entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen. Es hat doch mehr als 8 Stellen, es kommen Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen vor. Noch einmal. Wieder nicht. Verflixt noch einmal! Wieder, wieder, endlich! Ich habe Punkte als Sonderzeichen genommen und das geht offensichtlich nicht. Na gut, lange brauche ich es ja nicht, ich werde es mir schon merken. Dann bezahlen mit der Kreditkarte - Passwort falsch. Anruf bei Visa (Warteschleife...) neues Passwort erstellen, wieder muss es Sicherheitsanforderungen entsprechen. 

Am Nachmittag kommt eine email mit der Rechnung und eine mit dem Link zum Downloaden, und dafür braucht man das Passwort. Und - es ist passiert. Bei den vielen Versuchen bin ich durcheinander gekommen, ich weiß es nicht mehr. Ein "password vergessen"-Link wie überall anders? Gibt's nicht. 

Anruf bei der Austrocontrol (Warteschleife...). Passwort rücksetzen geht nicht, nicht einmal die Austrocontrol kann das. Noch einmal registrieren und noch einmal bezahlen - nein, das will ich nicht. Das Geld von der Kreditkartenfirma zurückfordern? Das will ich auch nicht, schließlich haben Kreditkartenfirma und Austrocontrol ja keinen Fehler gemacht. Auf der Rechnung steht eine Registrierungsnummer, ist das die selbe die auch in der Registrierungsbestätigung steht (mit Ausnahme der zusätzlichen 3 Geheim-Zeichen)? Dann hätte ich ja kein Problem, diese Nummer würde ich einfach auf meine Modelle schreiben, ist das richtig so? Die freundliche Dame weiß es nicht, ich soll noch einmal anrufen (Warteschleife...) und die Frage in der Fachabteilung stellen, dort weiß man es auch nicht, aber ich soll die Frage per email stellen. 

Ein paar Tage später, am Feiertag, bekomme ich eine Antwort: 

  1. Die Registrierungsnummer ist die gleiche die man auf die Modelle schreibt, wie vermutet muss man die letzten 3 (fett gedruckten) Stellen weglassen. Diese überzähligen Stellen sind ein Geheim-Code. 

  2. Die Registrierungsbestätigung steht als Anhang bei der mail. 

Danke! 

Die geheime Nummer bekommt man als normale email und für den Rest braucht man das Passwort. Ich verstehe es nicht, aber es ist halt so. 

Ich habe auch gleich eine zweite Frage gestellt, etwas das ich in den Unterlagen nicht gefunden habe: Gelten Lufträume jetzt auch für Drohnen (und damit für Modellflugzeuge)? 

Ja.  

Aha, interessant. Meine Thermik-Flüge im Frühjahr voriges Jahr (der Flugplatz war wegen Corona gesperrt weshalb ich auf der Pferdekoppel gestartet und gelandet bin) wären heuer illegal. Wir befinden uns im Flugbeschränkungsgebiet LOR16 das im Wesentlichen den Neusiedlersee umfasst. 

Ist der Flugplatz des Modellsportclub Frauenkirchen damit auch illegal? Zum Glück nicht. Erstens sind bestehende Modellflugplätze ausgenommen. Zweitens: Wir haben eine Aufstiegsgenehmigung, sogar für Flüge bis 300m Höhe über Grund. Und das werden wir im Frühjahr ausnützen! 


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