Ab 2021 müssen Drohnen registriert werden, es gibt einen Drohnenführerschein .... das hat mir vorerst keine schlaflosen Nächte beschert. Mein Tello ist definitiv ein Spielzeug (weit unter 250g) und wird vorwiegend indoor geflogen. In der eigenen Wohnung.
Jede Menge Begriffsbestimmungen, Definitionen und Vorschriften. Soll mir recht sein, in Gottes Namen.
- Meine Drohne hat keine CE-Kennzeichnung der erwähnten Klassen ..
- Darf ich meine alte Drohne in der Kategorie Open weiterhin fliegen?
- Meine Drohne hat weniger als 250 g,...
- usw ...
Der "normale" Modellflieger wird, wenn er zufällig auf diese Bestimmungen stößt, wohl denken: Interessiert mich nicht, ich habe ja keine Drohne.
Und dann die zwischendurch eingestreute unscheinbare Bemerkung: "Der Betrieb von Modellflugzeugen (auch auf Modellflugplätzen) wird ab 31.12.2020 vom europäischen Regulativ erfasst. Das heißt, dass sich auch Betreiber von Flugmodellen registrieren müssen."
Registrieren (kostenflichtig, natürlich) ... na gut. Aaaaber... bleibt's beim Registrieren oder kommt da noch was dazu?
Gilt jetzt jedes Modellflugzeug als Drohne? Dümmer als die bisher übliche Gleichsetzung von Drohne = Multicopter ist das auch nicht.
Und, auch so nebenbei eingestreut zu finden: Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 120m. Für Drohnen. Und damit automatisch auch für Modellflugzeuge? Bisher waren es 150m.
Starker Tobak!
Im ganzen Corona-Trubel, in dem der Modellflug ja sowieso nur eine marginale Rolle spielt (kein Körperkontakt, keine anstrengende körperliche Tätigkeit, kaum Unfallgefahr, also keine Ansteckungsgefahr, keine Bindung von Einsatzkräften und medizinischen Kapazitäten), dürfte das untergegangen sein. Auf der Homepage der Sektion Modellflug des Aeroclub findet man derzeit (Mitte Dezember) jede Menge Corona-Meldungen aber nichts darüber dass die Rahmenbedingungen für den Modellflug gravierend geändert werden.
Und auf den Internet-Seiten der Austrocontrol werden Modellflugzeuge überhaupt nicht erwähnt. Auf allen Zeichnungen sind Quadrocopter abgebildet und das Kapitel "Allgemeine UAS Kunde" behandelt nur Quadrocopter.
In der EU-Verordnung 2019/947 kommt das Wort Drohne kein einziges Mal vor. Dort steht UAS = autonomous aerial system. Warum ist dann dauernd von Drohnen-Verordnung und Drohnenführerschein die Rede, warum heißt die Website dronepace????
Na gut, Prüfung machen (online) und registrieren. Ist ab 31.12.2020 Pflicht. Wann kann man das machen? Ab dem 31.12.2020. Es wäre doch sinnvoll wenn es dazu eine Frist gäbe in der man das erledigen könnte bevor es zur Pflicht wird.
Immerhin kann man jetzt schon ein online-training machen.
...ist doch klar, oder? 😉 |
Auf die Vereine, insbesondere auf die Vorstände kommen auch diverse Verpflichtungen zu. Die Registrierung und die Einhaltung der Vorschriften durch die Mitglieder müssen kontrolliert und Verstöße gemeldet werden.
Nachtrag (1):
Anruf bei der Austrocontrol. Ja, es stimmt, alles was für Drohnen gilt, gilt auch für Modellflugzeuge. Wir fliegen in der Kategorie "open", Unterkategorie "A3" = "weit entfernt von Personen". Online-Prüfung und Registrierung sind Pflicht, auch die maximale Flughöhe von nur mehr 120m gilt für Modellflugzeuge.
Nachtrag (2):
Die Prüfung ist nach 5 Jahren zu wiederholen.
Die Pflicht zur Registrierung tritt trotzdem mit 31.12.20 in Kraft, und außerhalb von Modellflugplätzen (Wasserflug, Hangflug,....) braucht man auch 2021 den "Drohnen"führerschein.
Nachtrag (3) - Foto/Video
Links
prop 3-2020 download
Zusammenfassung der zoom-Konferenz vom 18. und 19.12.2020:
https://www.prop.at/dl1146/20201218_Zusammenfassung_Konferenz.pdf
BMK & Austro Control: „Der Drohnenführerschein ist da – für mehr Sicherheit im Luftraum“ Presseaussendung 20201210
Die alten Vorschriften, Stand 2014 https://www.austrocontrol.at/drohnen
Die neuen Vorschriften, ab 2021 https://www.dronespace.at
Dronespace "open" Kategorie
Dronespace Lehrmaterial
Dronespace Übungsaufgaben
Dronespace Online-Prüfung ab dem 31.12.2020 verfügbar
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen