Dienstag, 15. Dezember 2020

Das neue EU-Regulativ

Ab 2021 müssen Drohnen registriert werden, es gibt einen Drohnenführerschein .... das hat mir vorerst keine schlaflosen Nächte beschert. Mein Tello ist definitiv ein Spielzeug (weit unter 250g) und wird vorwiegend indoor geflogen. In der eigenen Wohnung. 


Jede Menge Begriffsbestimmungen, Definitionen und Vorschriften. Soll mir recht sein, in Gottes Namen. 


  • Meine Drohne hat keine CE-Kennzeichnung der erwähnten Klassen ..
  • Darf ich meine alte Drohne in der Kategorie Open weiterhin fliegen?
  • Meine Drohne hat weniger als 250 g,...
  • usw ...

Der "normale" Modellflieger wird, wenn er zufällig auf diese Bestimmungen stößt, wohl denken: Interessiert mich nicht, ich habe ja keine Drohne. 

Und dann die zwischendurch eingestreute unscheinbare Bemerkung:  "Der Betrieb von Modellflugzeugen (auch auf Modellflugplätzen) wird ab 31.12.2020 vom europäischen Regulativ erfasst. Das heißt, dass sich auch Betreiber von Flugmodellen registrieren müssen."

Registrieren (kostenflichtig, natürlich) ... na gut. Aaaaber... bleibt's beim Registrieren oder kommt da noch was dazu?  

Gilt jetzt jedes Modellflugzeug als Drohne? Dümmer als die bisher übliche Gleichsetzung von Drohne = Multicopter ist das auch nicht. 

Und, auch so nebenbei eingestreut zu finden: Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 120m. Für Drohnen. Und damit automatisch auch für Modellflugzeuge? Bisher waren es 150m.  

Starker Tobak! 

Im ganzen Corona-Trubel, in dem der Modellflug ja sowieso nur eine marginale Rolle spielt (kein Körperkontakt, keine anstrengende körperliche Tätigkeit, kaum Unfallgefahr, also keine Ansteckungsgefahr, keine Bindung von Einsatzkräften und medizinischen Kapazitäten), dürfte das untergegangen sein. Auf der Homepage der Sektion Modellflug des Aeroclub findet man derzeit (Mitte Dezember) jede Menge Corona-Meldungen aber nichts darüber dass die Rahmenbedingungen für den Modellflug gravierend geändert werden. 

Und auf den Internet-Seiten der Austrocontrol werden Modellflugzeuge überhaupt nicht erwähnt. Auf allen Zeichnungen sind Quadrocopter abgebildet und das Kapitel "Allgemeine UAS Kunde" behandelt nur Quadrocopter.  

In der EU-Verordnung 2019/947 kommt das Wort Drohne kein einziges Mal vor. Dort steht UAS = autonomous aerial system. Warum ist dann dauernd von Drohnen-Verordnung und Drohnenführerschein die Rede, warum heißt die Website dronepace???? 

Na gut, Prüfung machen (online) und registrieren. Ist ab 31.12.2020 Pflicht. Wann kann man das machen? Ab dem  31.12.2020. Es wäre doch sinnvoll wenn es dazu eine Frist gäbe in der man das erledigen könnte bevor es zur Pflicht wird. 

Immerhin kann man jetzt schon ein online-training machen. 

...ist doch klar, oder?   😉


Auf die Vereine, insbesondere auf die Vorstände kommen auch diverse Verpflichtungen zu. Die Registrierung und die Einhaltung der Vorschriften durch die Mitglieder müssen kontrolliert und Verstöße gemeldet werden.   

 

Nachtrag (1): 

Anruf bei der Austrocontrol. Ja, es stimmt, alles was für Drohnen gilt, gilt auch für Modellflugzeuge. Wir fliegen in der Kategorie "open", Unterkategorie "A3" = "weit entfernt von Personen".  Online-Prüfung und Registrierung sind Pflicht, auch die maximale Flughöhe von nur mehr 120m gilt für Modellflugzeuge. 


Nachtrag (2)

Zoom-Konferenz vom Aeroclub für Vereins-Funktionäre: 

Der Aeroclub hat Vereinsfunktionäre zu einer Zoom-Konferenz eingeladen. "Covido ergo zoom" scheint das Motto zu sein. An sich habe ich mir schon einiges Wissen angelesen, aber ein paar Zusatzinformationen waren doch zu erwarten. 

Beim kommenden Lockdown sollen die Sportstätten offen bleiben (soweit man es aus heutiger Sicht - 18.Dez. - sagen kann). Die Flieger beziehen Sportstätten-Förderung die in Wettbewerbe etc. fließt, umgekehrt mussten wir akzeptieren dass unsere Flugplätze im Frühjahr geschlossen wurden. 

Einiges an Hintergrund-Information. Wie die Verhandlungen so abgelaufen sind, wer aller dabei ist (z.B. ÖBB, Energieversorger, Asfinag, ...), was der Aeroclub erreicht hat und was nicht. Wie ich vermutet habe, ist die ganze Sache wegen Corona erschwert und verzögert worden und ins Hintertreffen geraten. Ursprünglich hätten die Bestimmungen ab 1.7. in Kraft treten sollen. 

Warum gelten sie dann ab 31.12.2020 und nicht ab 1.1.2021?  Damit sie auch in England noch vor dem Brexit in Kraft treten und deshalb auch über den Brexit hinaus gelten. 

"Niemand wird ans Kreuz genagelt der am 2.1. nicht registriert ist". 

Evtl. kann die Registrierungs-Dauer von derzeit 3 Jahren auf 5 Jahre geändert werden, in anderen Ländern ist das so. 
Die Prüfung ist nach 5 Jahren zu wiederholen. 

Mit dem wording "Drohnen" das die Austrocontrol verwendet ist auch der Aeroclub nicht zufrieden. 

Prüfung und Registrierung sind voneinander unabhängig. Der Betreiber muss registriert sein und der Pilot muss die Prüfung gemacht haben. In den meisten Fällen wird das die selbe Person sein. 

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht fliegen, weil die meisten Zwischenfälle mit Drohnen (wahrscheinlich sind hier Quadrocopter gemeint) von Jugendlichen verursacht wurden. Die Aufsicht kann jeder machen der über 16 ist und die Prüfung gemacht hat. 

Für Vereine wird es möglich sein, einen Antrag zu stellen dass wieder eine Flughöhe von 150m erlaubt werden. Das wird wahrscheinlich ab dem 2. Quartal 2021 möglich sein. 

Alle bestehenden Modellflugplätze werden evaluiert (Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, ...). 

Wenn auch keine wesentlichen Neuigkeiten zu erfahren waren, war es doch ganz interessant zu erfahren was so hinter den Kulissen läuft. 

Die Fragen, die während der Konferenzen gestellt wurden, wurden schriftlich beantwortet. Und da gab es dann doch eine wesentliche Neuerung: 
Auf Modellflugplätzen wird die Prüfung erst 2022 Pflicht! 
Die Pflicht zur Registrierung tritt trotzdem mit 31.12.20 in Kraft, und außerhalb von Modellflugplätzen (Wasserflug, Hangflug,....) braucht man auch 2021 den "Drohnen"führerschein.  

Nachtrag (3) - Foto/Video

Die ganze Aufregung um "Drohnen" und die Medienwirksamkeit des "Drohnenführerscheins" begründet sich auf die Fähigkeit einiger dieser Geräte Bilder und Videos zu machen.

ABER:

In dem ganzen Procedere (EU-Verordnung, Lernunterlagen, Prüfungsfragen,...) etc. steht NICHTS vom Fotografieren bzw. Filmen.

Wenn ein UAS über 250g wiegt oder eine Kamera hat muss man sich als Betreiber registrieren. Und das war's auch schon. Wo man filmen/fotografieren darf, wer oder was darauf zu erkennen sein darf, was man mit dem Material machen darf .... kein Wort.

Das Fotografieren und Filmen wird sowieso durch andere Bestimmungen geregelt. Das ist benauso wie z.B. mit dem Handy. Nach einem Handyführerschein ruft niemand. 

Links

prop 3-2020 download

Zusammenfassung der zoom-Konferenz vom 18. und 19.12.2020: 
https://www.prop.at/dl1146/20201218_Zusammenfassung_Konferenz.pdf

BMK & Austro Control: „Der Drohnenführerschein ist da – für mehr Sicherheit im Luftraum“ Presseaussendung 20201210

Die alten Vorschriften, Stand 2014 https://www.austrocontrol.at/drohnen 
Die neuen Vorschriften, ab 2021 https://www.dronespace.at

Dronespace "open" Kategorie

Dronespace Lehrmaterial

Dronespace Übungsaufgaben

Dronespace Online-Prüfung ab dem 31.12.2020 verfügbar



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